Online-Assistenten
Was kann ich alles einreichen?
Der Digitale Bauantrag ermöglicht die digitale Einreichung der wesentlichen bau- und abgrabungsaufsichtlichen Anträge und Anzeigen. Dies sind insbesondere:
Bauanträge, Anträge auf Vorbescheid, Baubeginnsanzeigen, Anzeigen der Nutzungsaufnahme und Vorlage von Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung
Abgrabungsanträge, Anträge auf Vorbescheid, Anzeigen des Abgrabungsbeginns, Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung
Eine detaillierte Übersicht über die Anträge und Anzeigen, die Sie digital einreichen können, finden Sie in § 2 Abs. 1 Satz 1 Digitale Bauantragsverordnung (DBauV).
Die Online-Assistenten des Digitalen Bauantrag orientieren sich im Wesentlichen an den Papierformularen, weichen aber teilweise auch von diesen ab, um Vorteile der digitalen Einreichung zu nutzen. Nachstehend können Sie auf Demo-Versionen der Assistenten zugreifen, um den Ausfüllprozess zu testen.
Die Online-Assistenten sind weitgehend den Papierformularen „nachgebildet“, jedenfalls was die abgefragten Angaben betrifft. Ein paar konzeptionelle Unterschiede gibt es aber:
- Der Online-Assistent „Bauantrag online“ (sog. Hauptassistent) beinhaltet das Papierformular für den Bauantrag und das Papierformular Baubeschreibung. Im Unterschied zu den übrigen Bauvorlagen muss das Formular Baubeschreibung also nicht als PDF-Anlage hochgeladen werden, es wird durch den Online-Assistenten ersetzt. Vorbescheidsanträge können hingegen nicht mit dem „Hauptassistenten“ gestellt werden, dafür gibt es – anders als bei den Papierformularen – den spezielleren Online-Assistenten „Vorbescheid online beantragen“. Grund dafür ist, dass die im „Hauptassistenten“ gesetzten Regeln und Pflichtfelder beim Vorbescheidsantrag nicht passen, da hängt es ja von der konkreten Fragestellung ab, welche Angaben gemacht werden müssen.
- Der Online-Assistent „Baubeginn online anzeigen“ ersetzt nicht nur das Papierformular für die Baubeginnsanzeige, sondern auch das eher selten Verwendung findende Papierformular „Anlage 6 - Bestimmung des verantwortlichen Tragwerksplaners für die Einhaltung der bauaufsichtlichen Anforderungen an die Standsicherheit bei der Bauausführung gem. Art. 77 Abs. 3 Satz 1 BayBO bei Vorhaben im Sinn des Art. 62a Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 Alt. 2 BayBO“. Überhaupt ist der Online-Assistent für die Baubeginnsanzeige der mit den meisten hinterlegten Regeln: Aufgrund der zunächst abgefragten Angaben zum Vorhaben werden die folgenden Seiten, auf denen etwa Angaben zur Person des Prüfsachverständigen etc. gemacht werden müssen, nur dann eingeblendet, wenn diese für das Vorhaben auch relevant sind. Das ist auch ein großer Vorteil der Online-Antragstellung bzw. Anzeigeerstattung, denn bei den Bescheinigungs- und Prüfregime der Art. 62 ff. BayBO handelt es sich um die wohl komplexeste und am schwierigsten zugängliche Regelung der BayBO.
- Die Online-Assistenten „Isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen“, „Teilbaugenehmigung online beantragen“ und „Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids online beantragen“ wurden exklusiv für den digitalen Bauantrag erstellt, sie ersetzen kein vorgegebenes Papierformular.